Urteil des AG Schwäbisch-Gmünd vom 25.03.2013 – Erstattung der Reparaturkosten auch bei Überschreitung der 130% Grenze und Auftrag ohne Vorliegen des schriftlichen Gutachtens

Der Geschädigte, der nach einem Unfall den Reparaturauftrag an eine Werkstatt bereits nach der mündlichen Prognose bzgl. der Kosten durch den Sachverständigen und dessen Reparaturfreigabe, aber vor Eingang des schriftlichen Gutachtens, vergibt, erhält die Kosten für die Reparatur auch dann erstattet, wenn der Rechnungsbetrag über die 130% Grenze hinaus geht. Aus den Gründen: . …Da … Urteil des AG Schwäbisch-Gmünd vom 25.03.2013 – Erstattung der Reparaturkosten auch bei Überschreitung der 130% Grenze und Auftrag ohne Vorliegen des schriftlichen Gutachtens weiterlesen